Als Käufer haben Sie sowohl das Recht als auch die Pflicht, den in der Auktionsunterlage beschriebenen Zustand eines Objekts bei Abholung zu prüfen.
Nehmen Sie das Objekt nicht mit, falls irgendwas nicht mit der Objektbeschreibung übereinstimmt. Die Untersuchungspflicht ist eine Garantie für Sie als Käufer.